Es gelten grundlegend die Bestimmungen nach:
- Gemeinsame Verpflichtung der katholischen (Erz-) Diözesen Bayerns und der Evangelischen Landeskirche Bayern im Hinblick auf eine Erlaubnis von gottesdienstlichen Versammlungen in Kirchen.
- Grundsätze zum Schutz der Gesundheit in Gottesdiensten in der Zeit der Corona-Pandemie und Empfehlungen für ein Infektionsschutz-Konzept vor Ort in der ELKB beide wie im Versand des Dekanats Regensburg vom 26. Juni 2020
Maximale Besucherzahl: 41 Personen; Sitzplätze werden mit Klebepunkten markiert
Konkrete Maßnahmen vor Ort:
Vor dem Gottesdienst
- Desinfizieren aller Gegenstände, die in Kontakt mit Mitwirkenden gekommen sind vor jedem Gottesdienst (Mikrofone, Altar, Lesepult, Orgel)
- Ein- und Ausgangstüren werden vor und nach sowie während des Gottesdienstes unter Aufsicht offengehalten. Türgriffe sollen so wenig wie möglich berührt werden, um die ständige Desinfektion der Griffe zu vermeiden
- deutlich sichtbare Markierung der Sitzplätze im Gottesdienstraum (1,5 m Abstand nach allen Seiten) (Kontrolle und Erneuerung)
- Anbringen von Hinweisschildern mit Erläuterung der Pandemie-Maßnahmen
- Entfernen aller Werbematerialien und Gesangbücher
- Desinfektionsmittel zur Händereinigung bereitstellen
Regelung des Einlasses durch 3 Mitarbeitende
- Personen, die den Einlass regeln, in Pandemiemaßnahmen einweisen und für Gottesdienstbesucherinnen und Gottesdienstbesucher kenntlich machen
- Hinweistafeln mit Pandemie-Maßnahmen vor dem Gottesdienstraum gut sichtbar aufstellen
- Beaufsichtigen der offenen Kirchentüren
- Erkundigung bei den Gottesdienstwilligen nach coronatypischen Krankheitssymptomen
- Platzanweisung vornehmen
- Gottesdienstwillige einzeln eintreten lassen
- auf das Mitführen von Nase-Mund-Schutz achten
- Eine besondere Verantwortung liegt darin, angemessen mit denjenigen Menschen umzugehen, die Einlass begehren, obwohl die Kirche bereits gefüllt ist. Ihnen sind Alternativen des Gottesdienstbesuches anzubieten.
Während des Gottesdienstes
- Gottesdienstdauer max. 60 min, besser kürzer
- auf Einhaltung der Sitzplatzregeln achten
- auf das Tragen des Nase-Mund-Schutzes achten, wenn Besucher den Platz verlassen
- Es entfallen alle liturgischen Handlungen, bei denen es zu Körperkontakt kommt.
- Mikrofone sind lediglich von einer Person zu benutzen und anschließend zu desinfizieren
- über den geregelten Ausgang aus dem Gottesdienstraum informieren
- Die Kollekte kann nur in geeigneten Behältnissen am Ausgang des Gottesdienstes gesammelt werden
Zeitlich nach dem Gottesdienst
- Gottesdienstbesucherinnen und Gottesdienstbesucher auf das Kontaktverbot hinweisen
- Desinfizieren aller Gegenstände, die in Kontakt mit Mitwirkenden gekommen sind vor jedem Gottesdienst
- Desinfektionsmittel zur Händereinigung auffüllen
- Finden mehrere Gottesdienstfeiern hintereinander statt, müssen die Räume ausreichend gelüftet und die Sitzplätze desinfiziert werden.
- Diese Regelungen gelten für alle Arten von Gottesdiensten, auch für Taufen, Trauungen und Trauergottesdienste.
- Kinder- und Familiengottesdienste werden vorerst nicht angeboten.
- Auf die Feier des Heiligen Abendmahles wird vorerst verzichtet
Das vorliegende Schutzkonzept wurde vom Kirchenvorstand am 24.07.2020 beschlossen und gilt ab dem 13.09.2020.