Dreieinigkeitskirche Plattling

Es gelten grundlegend die Bestimmungen nach:

  • Gemeinsame Verpflichtung der katholischen (Erz-) Diözesen Bayerns und der Evangelischen Landeskirche Bayern im Hinblick auf eine Erlaubnis von gottesdienstlichen Versammlungen in Kirchen.
  • Grundsätze zum Schutz der Gesundheit in Gottesdiensten in der Zeit der Corona-Pandemie und Empfehlungen für ein Infektionsschutz-Konzept vor Ort in der ELKB beide wie im Versand des Dekanats Regensburg  vom 26. Juni 2020

Maximale Besucherzahl: 41 Personen; Sitzplätze werden mit Klebepunkten markiert

 

Konkrete Maßnahmen vor Ort:

Vor dem Gottesdienst

  • Desinfizieren aller Gegenstände, die in Kontakt mit Mitwirkenden gekommen sind vor jedem Gottesdienst (Mikrofone, Altar, Lesepult, Orgel)
  • Ein- und Ausgangstüren werden vor und nach sowie während des Gottesdienstes unter Aufsicht offengehalten. Türgriffe sollen so wenig wie möglich berührt werden, um die ständige Desinfektion der Griffe zu vermeiden
  • deutlich sichtbare Markierung der Sitzplätze im Gottesdienstraum (1,5 m Abstand nach allen Seiten) (Kontrolle und Erneuerung)
  • Anbringen von Hinweisschildern mit Erläuterung der Pandemie-Maßnahmen
  • Entfernen aller Werbematerialien und Gesangbücher
  • Desinfektionsmittel zur Händereinigung bereitstellen

 

Regelung des Einlasses durch 3 Mitarbeitende

  • Personen, die den Einlass regeln, in Pandemiemaßnahmen einweisen und für Gottesdienstbesucherinnen und Gottesdienstbesucher kenntlich machen
  • Hinweistafeln mit Pandemie-Maßnahmen vor dem Gottesdienstraum gut sichtbar aufstellen
  • Beaufsichtigen der offenen Kirchentüren
  • Erkundigung bei den Gottesdienstwilligen nach coronatypischen Krankheitssymptomen
  • Platzanweisung vornehmen
  • Gottesdienstwillige einzeln eintreten lassen
  • auf das Mitführen von Nase-Mund-Schutz achten
  • Eine besondere Verantwortung liegt darin, angemessen mit denjenigen Menschen umzugehen, die Einlass begehren, obwohl die Kirche bereits gefüllt ist. Ihnen sind Alternativen des Gottesdienstbesuches anzubieten.

 

Während des Gottesdienstes

  • Gottesdienstdauer max. 60 min, besser kürzer
  • auf Einhaltung der Sitzplatzregeln achten
  • auf das Tragen des Nase-Mund-Schutzes achten, wenn Besucher den Platz verlassen
  • Es entfallen alle liturgischen Handlungen, bei denen es zu Körperkontakt kommt.
  • Mikrofone sind lediglich von einer Person zu benutzen und anschließend zu desinfizieren
  • über den geregelten Ausgang aus dem Gottesdienstraum informieren
  • Die Kollekte kann nur in geeigneten Behältnissen am Ausgang des Gottesdienstes gesammelt werden

 

Zeitlich nach dem Gottesdienst

  • Gottesdienstbesucherinnen und Gottesdienstbesucher auf das Kontaktverbot hinweisen
  • Desinfizieren aller Gegenstände, die in Kontakt mit Mitwirkenden gekommen sind vor jedem Gottesdienst
  • Desinfektionsmittel zur Händereinigung auffüllen
  • Finden mehrere Gottesdienstfeiern hintereinander statt, müssen die Räume ausreichend gelüftet und die Sitzplätze desinfiziert werden. 
  • Diese Regelungen gelten für alle Arten von Gottesdiensten, auch für Taufen, Trauungen und Trauergottesdienste. 
  • Kinder- und Familiengottesdienste werden vorerst nicht angeboten.
  • Auf die Feier des Heiligen Abendmahles wird vorerst verzichtet

 Das vorliegende Schutzkonzept wurde vom Kirchenvorstand am 24.07.2020 beschlossen und gilt ab dem 13.09.2020.